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Tierschutz-TÜV |
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Hinter dem Schlagwort „Tierschutz-TÜV“ steht ein wesentliches Element sozialdemokratischer Tierschutzpolitik.
Schon seit längerem setzen wir uns dafür ein, dass in Deutschland ein unabhängiges und wissenschaftlich fundiertes Prüf- und Zertifizierungssystem für serienmäßig hergestellte Haltungseinrichtungen für Nutztiere etabliert wird.
Auf der Suche nach einem Kompromiss zur Schweine- und Hennenhaltungsverordnung war es bereits im Jahr 2004 Konsens, dass ein TierschutzTÜV einen vernünftigen Weg darstellt, entsprechende tierschutzrechtliche Standards umzusetzen, die uns durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1999 vorgegeben wurden.
Wir haben die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens im Jahr 2005 als Forderung im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der einstimmig verabschiedete Entschließungsantrag der Bundesländer aus dem Jahr 2006 bekräftigt dies. Ich bin der Überzeugung, dass zertifizierte Haltungssysteme eine erhebliche Verbesserung im Hinblick auf den Tierschutz bringen, Haltungsbedingungen standardisieren und mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.
Eine Benachteiligung im europäischen Wettbewerb kann ich für deutsche Hersteller nicht sehen – schon heute lassen sie ihre Haltungssysteme sowohl in der Schweiz als auch in Schweden zertifizieren. Die Schweiz hat bereits seit 20 Jahren Erfahrung damit.
Zusätzliche bürokratische Hemmnisse entstehen durch ein Prüf- und Zertifizierungsverfahren nicht, im Gegenteil; es bringt Vorteile in der Genehmigungs- und Überwachungspraxis.
Gerade die Wirtschaftsbeteiligten fordern immer wieder eine Gleichbehandlung durch die Behörden. Durch das Prüf- und Zulassungsverfahren wird dieser Forderung in besonderer Form Rechnung getragen, da die Anlagenhersteller nach erfolgreicher Funktionsprüfung einen Zulassungsbescheid erhalten, der bundesweit gültig ist. Dadurch entfällt der Einzelprüfungsaufwand bei den etwa 400 vor Ort für die Tierschutzkontrollen zuständigen Behörden in Deutschland.
Vorteile haben aber auch investitionswillige Landwirte. Der Zulassungsbescheid schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für Nutzer von Tierhaltungsanlagen bei der Errichtung und beim Betrieb der Anlage. Es wird sichergestellt, dass Landwirten bei einer Modernisierung ihrer Stalleinrichtungen nur noch diejenigen Anlagen angeboten werden, die technisch und im Sinne des Tierschutzes auf dem neuesten Stand sind. Lästige Nachfragen der Genehmigungsbehörden und das Nachreichen von Unterlagen entfallen.
Die Überwachung von tierschutzrelevanten Auflagen, wie sie z.B. in den Cross-Compliance-Regelungen verankert sind, werden wesentlich vereinfach und entbürokratisiert.
Darüber hinaus bietet ein zertifiziertes Haltungssystem auch die Chance, tierische Produkte mit einem Tierschutzlabel zu kennzeichnen.
Verbraucher verlangen heute mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung und sind bereit dafür zu bezahlen. Ein entsprechendes Produktlabeling schafft die Voraussetzung dafür, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung auch an Tierschutzaspekten ausrichten können.
Wir brauchen den TierschutzTÜV als wichtigen Beitrag zur artgerechten Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren so schnell wie möglich. Daher appelliere ich dringend an den zuständigen Minister, entsprechende gesetzliche Grundlagen umgehend vorbereiten zu lassen.
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