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Freitag, 18. Mai 2012
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Bundesregierung muss Tierschutz neu regeln
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen erklären der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier und der zuständige Berichterstatter Heinz Paula

BERLIN, 02.12.2010: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil unterstrichen, dass das Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren nicht nur eine lästige Pflicht ist. Der Tierschutz hat Verfassungsrang.
Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich ihre Blockadehaltung in der Tierschutzpolitik aufgeben. Die Einführung des Tierschutz-TÜVs wurde jahrelang mit der Begründung der noch ausstehenden Entscheidung zur Normenkontrollklage verhindert.
Die Koalition muss nun die längst überfällige Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes angehen. Die BVG-Entscheidung bietet die Chance einer umfassenden Neuregelung. Die schmerzfreie Ferkelkastration, die Kaninchenhaltung sowie das Verbot der betäubungslosen Kälberenthornung sind ebenfalls
wichtige Forderungen, die auf der tierschutzpolitischen Agenda stehen.
Ministerin Ilse Aigner muss jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, ihre Hausaufgaben zu machen und zügig eine umfassend novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen.
 
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