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Bundesregierung muss Tierschutz neu regeln
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Normenkontrollantrag
des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Regelung zur Kleingruppenhaltung
von Legehennen erklären der agrarpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier und der zuständige Berichterstatter Heinz Paula
BERLIN, 02.12.2010: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil
unterstrichen, dass das Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren nicht
nur eine lästige Pflicht ist. Der Tierschutz hat Verfassungsrang.
Die
schwarz-gelbe Koalition muss endlich ihre Blockadehaltung in der Tierschutzpolitik
aufgeben. Die Einführung des Tierschutz-TÜVs wurde jahrelang mit
der Begründung der noch ausstehenden Entscheidung zur Normenkontrollklage
verhindert.
Die Koalition muss nun die längst überfällige
Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des
Tierschutzgesetzes angehen. Die BVG-Entscheidung bietet die Chance
einer umfassenden Neuregelung. Die schmerzfreie Ferkelkastration,
die Kaninchenhaltung sowie das Verbot der betäubungslosen
Kälberenthornung sind ebenfalls
wichtige Forderungen, die auf der
tierschutzpolitischen Agenda stehen.
Ministerin Ilse Aigner muss
jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen,
ihre Hausaufgaben zu machen und zügig eine umfassend novellierte
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
vorlegen.
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Kontakt Berlinerbüro
Dr. Wilhelm Priesmeier, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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oder (030) 227 - 72075
Fax: (030) 227 - 70073
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