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Freitag, 18. Mai 2012
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Konjunkturpaket II mit sozialdemokratischer Handschrift – Starke Impulse für Arbeit und Investitionen

Hier finden Sie weitere Informationen und Details zum Gesetzespaket zum „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“

Am 30. Januar 2009 hat der Bundestag das Gesetzespaket zum „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ in 1. Lesung beraten. Darin enthalten sind der Gesetzentwurf zu den Maßnahmen, die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und der damit verbundenen Änderung des Grundgesetzes sowie der Nachtragshaushalt 2009 .Ziel ist es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken und bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu schaffen.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vervollständigt und verstärkt die bereits in den vergangenen Monaten ergriffenen Maßnahmen, um der Rezession zu begegnen. Diese dienen der Sicherung von Wachstum und insbesondere dem Erhalt von Arbeitsplätzen.

Zusammen mit den schon beschlossenen Maßnahmen setzt der Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland insgesamt über 80 Milliarden Euro zielgerichtet für die Überwindung der Krise und die umfassende Modernisierung des Landes ein. Das sind ein massiver Wachstumsimpuls und eine starke Antwort auf die Auswirkungen der globalen Rezession.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist besonders zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen, da der überwiegende Anteil des Pakets eine sozialdemokratische Handschrift trägt und auf den von Frank-Walter Steinmeier entwickelten Plan zurückgeht.

Im Einzelnen enthält das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität u.a. folgende Maßnahmen:

Senkung der Einkommenssteuerbelastung

Durch Senkung der Einkommensteuerbelastung aller Bürgerinnen und Bürger, von der auch mittelständische Unternehmen (Personengesellschaften) profitieren werden, erfolgt im Jahr 2009 eine Entlastung in Höhe von insgesamt 3,1 Milliarden Euro, sowie ab 2010 in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. Hierzu wird der Grundfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte werden ebenfalls zum 1. Januar 2009 um 400 Euro angehoben. Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 Euro angehoben auf dann 8.004 Euro und eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro vorgenommen. Zusätzlich wird der Eingangssteuersatz ab dem 1. Januar 2009 von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt.

Diese im Maßnahmenpaket vorgesehenen steuerrechtlichen Regelungen zur Entlastung von Privathaushalten und Mittelstand sind - mit Ausnahme des Kinderbonus - auf Dauer angelegt, sie fördern somit nachhaltig die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft und stärken infolgedessen anhaltend die Binnennachfrage.

Einmaliger Kinderbonus

Darüber hinaus erhalten alle Kindergeldberechtigten für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind (Kinderbonus), die beim Bezug von Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird. Von dieser Leistung profitieren insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Bezieher von Sozialleistungen, die einen großen Teil ihres Einkommens für Konsumzwecke aufwenden müssen. Bei Haushalten mit höherem Einkommen bleibt der Entlastungseffekt auf die Wirkungen der Freibeträge für Kinder begrenzt, indem auch die Einmalzahlung bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Freibeträgen verrechnet wird.

Mehr öffentliche Investitionen

Für Investitionen der Öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund insgesamt 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind 4 Milliarden Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Milliarden Euro unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Hinzu treten das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (1,5 Milliarden Euro), das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (900 Millionen Euro) und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität (500 Millionen Euro). Diese befristeten Maßnahmen werden in einem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ zusammengefasst, das eine eigene Kreditermächtigung und eine wirksame Tilgungsregelung erhält.

Zur Ausweitung des Investitionsvolumens der Öffentlichen Hand wird der Bund über das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ Investitionen der Länder und Kommunen in Kindergärten, Schulinfrastruktur und Hochschulen sowie Forschungsinvestitionen an Hochschulen und Außeruniversitären Forschungseinrichtungen fördern. Auf den Investitionsschwerpunkt Bildung werden 65 Prozent der Finanzhilfen des Bundes, also 6,5 Milliarden Euro, entfallen. Mit diesen Schwerpunkten wird nachhaltig in die Verbesserung einer zukunftsfähigen Infrastruktur investiert.

Höhere Regelsätze für Kinder von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern

Die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe werden zum 1. Juli 2009 durch Einführung einer dritten Altersstufe für 6- bis 13-Jährige in Höhe von 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung in der Zeit von 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011 erhöht.

Verlängerung der Kurzarbeit auf 18 Monate

Die Einführung von Kurzarbeit wird für alle Unternehmen und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet durch Erleichterung der Voraussetzungen und Vereinfachung der Antragsstellung.
  • Bei der Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit zur Hälfte erstattet.

  • Die Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten in Kurzarbeit werden bezuschusst. Qualifiziert der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Zeit der Kurzarbeit, werden in den Jahren 2009 und 2010 dem Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

  • Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird über den 30. Juni 2010 bis Ende des Jahres 2010 stabil bei 2,8 Prozent gehalten und eine Stundung der darlehensweisen Ausgleichverpflichtung des Bundes eingeführt.

  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung.

  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss und ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war, wird auf alle Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegt. Damit wird auch der Anwendungsbereich des Sonderprogramms „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit erweitert.

  • Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 bereitgestellt.
Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte gesenkt. Eine entsprechende Absenkung erfolgt auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, Zum Ausgleich steigt der bislang vorgesehene Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2009 um 3,2 Milliarden Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 6,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 erreicht der Bundeszuschuss den bislang für 2016 vorgesehenen Endwert von 14 Milliarden Euro.

Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds"

Durch Bundesgesetz wird ein Sondervermögen „Tilgungsfonds“ errichtet. Für Investitionen der Öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund in diesem Sondervermögen insgesamt 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind vier Milliarden Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Milliarden Euro unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Hinzu kommen das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (1,5 Milliarden Euro), das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (900 Millionen Euro) und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität (500 Millionen Euro). In das Gesetz werden Tilgungsregelungen aufgenommen. Mit der Tilgung des Sondervermögens soll ab 1. Januar 2010 begonnen werden.

Neue Kfz-Steuer

Bislang bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Hubraum. Ab 1. Juli 2009 soll vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über die Höhe der Steuer entscheiden. Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß gilt für alle neu zugelassenen Neufahrzeuge und ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.

Der Gesetzentwurf sieht für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 folgende Eckpunkte vor:

  • CO2-Freibetrag, das heißt eine Basismenge von CO2-Ausstoß bleibt steuerfrei:

    bis 2011: 120 Gramm/Kilometer,

    2012 und 2013: 110 Gramm/Kilometer,

    ab 2014: 95 Gramm/Kilometer.
  • Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von zwei Euro je Gramm/Kilometer.

  • Steuer-Sockelbetrag je angefangene 100 cm³: zwei Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen.

  • Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerbefreiung von 150 Euro.

  • Steuervergleich für Pkw mit Neuzulassung ab dem 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 (Beschluss der Bundesregierung über das Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"), die befristet steuerfrei fahren: Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche Kfz-Steuerregelung günstiger ist.

Ansonsten werden Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2012 weiter nach dem derzeit geltenden Kfz-Steuerrecht besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer werden zwei Punkte erreicht, die lange kaum erreichbar schienen: Erstens wird die Kfz-Steuer umfassend modernisiert und künftig am CO2-Ausstoß orientiert. Zweitens übernimmt der Bund die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer von den Ländern.

Bei der Einigung zur CO2-orientierten Kfz-Steuer sind die unionsgeführten Ressorts auf SPD-Linie eingeschwenkt. Damit sind die Modelle vom Tisch, die besonders groß motorisierte Pkw unangemessen entlastet hätten. Mit dem neuen Kfz-Steuersystem werden konsequent effiziente Technologien in vernünftig motorisierten Pkw gefördert.

Mit dem Wechsel der Zuständigkeit der Kfz-Steuer gelingt es nach vielen Jahren, diese Steuer durch die Grundgesetzänderung endlich auf der richtigen politischen Ebene anzusiedeln. Dass die Kfz-Steuer nicht nur der Haushaltsfinanzierung dient, sondern schon immer auch erhebliche Lenkungswirkung entfaltet, zwingt dazu, die Ertrags- wie die Gestaltungskompetenz dem Bund zu übertragen. Jetzt geht es darum, mit dieser Kompetenz wirtschafts-, verkehrs-, umwelt- und sozialpolitisch verantwortungsvoll umzugehen.

Nachtragshaushalt 2009: 36,8 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme

Der Nachtrag zum Bundeshaushalt 2009 sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Milliarden Euro vor. Der Nachtragshaushalt schafft die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Pakts für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland. Er berücksichtigt insbesondere die Steuermindereinnahmen, die sich durch Maßnahmen zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität ergeben. Darüber hinaus stellt er den zusätzlichen Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro in Rechnung. Schließlich berücksichtigt er bereits feststehende Mehrbelastungen bei den Steuern, etwa durch die Entfernungspauschale, und auf dem Arbeitsmarkt.

Die Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Milliarden Euro liegt um 8,1 Milliarden Euro über der Summe der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Investitionen. Nach Artikel 115 Grundgesetz darf die Nettokreditaufnahme die Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten. Diese Konstellation ist im Jahr 2009 gegeben: Deutschland erlebt in diesem Jahr eine der heftigsten Rezessionen seiner Geschichte.

Das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bleibt unverändert gültig. In der außergewöhnlichen Situation des Jahres 2009 müssen jedoch vorrangig die wirtschaftliche Substanz des Landes gesichert und die Aufschwungkräfte gestärkt werden. Deshalb wird der für 2011 angestrebte Haushaltsausgleich vorübergehend zurückgestellt. Dies ist auch deswegen verantwortbar, weil mit der unter rot-grün begonnenen Konsolidierung die öffentlichen Haushalte mit großen Anstrengungen wieder auf ein solides Fundament gestellt wurden. Sobald der nächste Aufschwung einsetzt, wird der Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt werden. Das ist den Sozialdemokraten mit Blick auf die kommenden Generationen besonders wichtig.

Für die Zukunft soll zumindest für den Bund im Rahmen der Föderalismusreform II eine Neuregelung zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme vereinbaren und im Grundgesetz verankert werden.

Weitere Informationen unter http://www.spd.de/
 
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