Wer die Historie dieses Gesetzes nachvollzieht, erkennt, dass für die Sozialdemokraten heute eine zentrale Kernforderung der SPD zur Tierschutzpolitik umgesetzt wird. Auf unserer Initiative hin ist die Umsetzung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Koalitionsvertrag geschrieben worden. Unser Grundgesetz beinhaltet das Staatsziel „Tierschutz“. Ferner fordert das Tierschutzgesetz in § 1 unmissverständlich von jedem, aus der Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier heraus, Leiden zu verhindern und dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Es hat seit 2003 mehrere Beschlüsse des Bundesrates gegeben, mit dem Ziel Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Juli 1999 diesbezüglich Handlungsoptionen vorgegeben. So wird ausführlich begründet, dass die Grundbedürfnisse von Tieren nicht eingeschränkt werden dürfen. Das gilt für alle landwirtschaftlichen Nutztiere, immerhin ca. 12 Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine und etwa 36 Millionen Legehennen, die gegenwärtig in Deutschland gehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem oben zitierten Urteil eine Rechtsgüterabwägung, die Schaffung eines Ausgleiches zwischen den rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter und den Belangen des Tierschutzes. Die Grundbedürfnisse von Legehennen sind beispielsweise das Schlafen, die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme oder das Sitzen auf erhöhten Stangen. Diese zwingend zu berücksichtigenden Maßgaben sind Gegenstand der Tierschutznutztierhaltungsverordnung. So wurden bewusst nicht nur die Abmessungen für Liegeflächen, Sitzstangen oder Nester festgelegt, sondern auch deren Funktionalität beschrieben. Dementsprechend müssen Legehennen ungestört ruhen oder picken, scharren und staubbaden können. Schweine müssen ihrem Erkundungsverhalten nachkommen können; dazu brauchen sie bewegliches, veränderbares Beschäftigungsmaterial.
Nicht tiergerecht ausgestaltete Haltungssysteme können zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wir Tierärzte bezeichnen das als Technophatien.
Die rechtlich vorgegebene und notwendige Funktionalität einer Haltungseinrichtung kann nur durch Beobachtung des Verhaltens der Tiere in dem jeweiligen System überprüft werden. Es liegt auf der Hand, dass die vor Ort für Tierschutzkontrollen zuständigen Behörden – bundesweit sind es weit über 400 – eine solche Funktionalitätsprüfung nur schwer leisten können.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Neuerrichtung von Haltungseinrichtungen ist es problematisch, eine objektive Bewertung abzugeben. Hier kann ein Prüf- und Zulassungsverfahren Abhilfe schaffen und den Nutzern von Tierhaltungsanlagen sehr hohe Rechtssicherheit bei der Errichtung und beim Betrieb der Anlage gewähren. Ein bundesweites Prüf- und Zulassungsverfahren bedeutet: Eine Stelle, d.h. eine Forschungseinrichtung auf Bundes- oder Länderebene oder die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) prüft und bewertet ein Haltungssystem auf der Grundlage vorher festgelegter Kriterien. Dabei bezieht sie den Sachverstand aus Wissenschaft, Wirtschaft, Tierschutz und Landwirtschaft mit ein.
Danach erteilt eine zentrale behördliche Einrichtung einen Zulassungsbescheid. Vorgesehen dafür ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Erfahrungen aus der Schweiz belegen, dass eine Verbesserung der Anlagen im Rahmen des Prüfverfahrens zu konkurrenzfähigeren Produkten und damit auch zu besseren Marktchancen für die Hersteller führen.
Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt anfügen! Gerade die Wirtschaftsbeteiligten fordern immer wieder Gleichbehandlung durch die Behörden. Wie kann dieser Forderung besser Rechnung getragen werden als in Form einer einheitlichen Prüfung der Funktionalität von Haltungssystemen nach gemeinsam festgelegten und objektiven Kriterien?
Genau dies kann und soll ein Prüf- und Zulassungsverfahren leisten.
Die Wirtschaftsbeteiligten, der Bauernverband, die FDP und besonders der Kollege Goldmann haben im Vorfeld der Beratungen Stimmung gegen ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren gemacht. Der Kollege Goldmann spricht sogar von dem neuen Bürokratiemonster Tierschutz-TÜV.
Das Gegenteil ist der Fall: Auch im Tierschutz regelt sich nicht alles von alleine – sonst wäre ja eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung überflüssig.
Es will mir nicht in den Sinn: Für unser geliebtes Auto gibt es den TÜV als zentrale Prüfeinrichtung zur Erteilung der Betriebserlaubnis. Aber bei Tierhaltungseinrichtungen soll das nicht möglich sein?
Die Vorteile liegen auf der Hand: für den Tierschutz, für die Anlagenhersteller, für die Landwirte und für den Verbraucher.
Vielleicht fehlt es an Aufklärung, denn in anderen Ländern funktioniert ein solches Verfahren. Schauen Sie nach Schweden und in die Schweiz. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die vorliegende Ermächtigungsgrundlage nicht auf Haltungssysteme für Legehennen beschränkt. Für keines der nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zulässigen Haltungssystems kann nach meiner Ansicht kurz- bis mittelfristig auf eine Prüfung der Funktionalität verzichtet werden. Dies gilt für die Kleingruppenhaltung von Legehennen genauso wie für die Abferkelsysteme im Sauenstall oder für andere Haltungssysteme – beispielsweise für Kaninchen. Das ist gelebter Tierschutz in der Landwirtschaft! Meine Damen und Herren!
Daher ist die gegenwärtige Haltung der Bundesländer, ihre Zustimmung zu den notwendigen Verordnungen von der Klage Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht abhängig zu machen, nicht nachvollziehbar. Dieses Verfahren wird von der SPD entschieden zurückgewiesen. Ich erwarte, dass nun die Bundesregierung die erforderlichen Verordnungen zügig noch in dieser Legislaturperiode vorlegt.
Ich nehme die Sorgen und Bedenken der Hersteller und Tierhalter ernst. Eine bundesweite Arbeitsgruppe unter Leitung der Landestierärztin aus Mecklenburg-Vorpommern, Frau Dr. Dayen, hat in Abstimmung mit den Bundesländern NRW und Niedersachsen für den Bereich der Hennenhaltung einen vorbildlichen Verfahrenskatalog für ein obligatorisches Prüf- und Zulassungssystem für Legehennen erarbeitet.
Beteiligt waren bei der Ausarbeitung auch Vertreter der Hersteller, die Tierhalter und Tierschützer, die Wissenschaftler und Behörden. Es ist eine pragmatische Regelung gefunden worden, die aussagekräftig, umsetzbar und finanzierbar ist. An dieser Stelle sei ausdrücklich allen am Diskussionsprozess Beteiligten gedankt - insbesondere Frau Dr. Dayen und den Vertretern der Tierschutzverbände.
Was bei den Legehennen gut funktionieren wird, muss im Interesse des Tierschutzes auch auf Haltungssysteme für andere Tierarten übertragen werden.
Dafür muss die Tierschutzforschung in Deutschland gestärkt werden.
Ein nationales Forschungszentrum zum Tierschutz kann hier einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Haltungsbedingungen unserer Nutztiere leisten.
Einen Ansatzpunkt dafür bietet etwa der Forschungsverbund der Bundesforschung in Mariensee mit der Tierärztlichen Hochschule in Hannover. Auch die weitere Vernetzung mit anderen universitären Einrichtungen ist von zentraler Bedeutung.
Im Forschungsrahmenplan der EU bildet der Tierschutz einen Schwerpunkt der Agrarforschung.
Wir sollten die Chancen nutzen, die die finanzielle Unterstützung der EU bietet, um die für die Ausgestaltung des Systems notwendigen Tierschutz-Indikatoren zu entwickeln.
Es ist das politische Ziel der SPD, das deutsche Prüf- und Zulassungsverfahren in Abstimmungen mit den anderen Mitgliedsstaaten EU-weit zu etablieren.
Die deutsche Ratspräsidentschaft hat wesentliche Vorschläge zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus tiergerechter Haltung gemacht. Diese gilt es nun umzusetzen, damit sich der Mehrwert Tierschutz bezahlt macht und der Verbraucher über mehr Tierschutz mitentscheiden kann.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz.