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Freitag, 18. Mai 2012
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Reden 15.WP
Donnerstag, 24. Februar 2005
„Was lange währt..."
 
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
160. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 24. Februar 2005

Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD):

„Was lange währt“, so beginnt ein nicht nur in der Politik geläufiges Sprichwort. Nicht jeder langwierige Prozess endet zwangsläufig mit einem guten Ergebnis. Ich denke jedoch, dass wir heute in erster Lesung über einen Entwurf beraten, der zu einem sehr guten Teil den Erfordernissen der Landwirtschaft, der Tierärzte und nicht zuletzt des Verbraucherschutzes gerecht wird.

Lassen Sie mich kurz zurückblicken auf einen langen und nicht immer einfachen Diskussionsprozess: Von meinem ersten Tag im Parlament an, also seit mittlerweile fast zweieinhalb Jahren, habe ich mich dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Tierarzneimitteln praxisorientiert überarbeitet werden. Nach anfänglichen sehr ermutigenden Diskussionen kam die ganze Angelegenheit ins Stocken.
Doch jetzt sieht es wieder danach aus, dass wir schließlich doch noch zu einem guten und tragfähigen Ergebnis kommen.

Als einer von nur zwei praktizierenden Tierärzten in diesem Hause kenne ich aus eigener Erfahrung – als unmittelbar Rechtsunterworfener – die Schwächen des geltenden Rechts. Diese wurden in der bisherigen Diskussion lang und breit erörtert. Daher will ich nur die Stichworte „Rechtsunsicherheit bei den Fristen“ und „Umwidmungskaskade“ herausgreifen. Auslegungsfragen bei der Sieben-Tage-Frist wurden angemessen klargestellt, die Umwidmungsregelungen wurden an EU-Recht angepasst. Als Praktiker begrüße ich besonders die Aufhebung des unsinnigen Umpackverbots wie auch die Erleichterung des Bezugs von Medikamenten aus dem Ausland und die neu geschaffene Möglichkeit, eine tierärztliche Hausapotheke an den Nachfolger oder die Nachfolgerin zu übergeben. Auch glaube ich, dass die Verbesserung der Überwachung von Fütterungsarzneimitteln dringend notwendig war.

Wir sind also auf etlichen Problemfeldern zu vernünftigen und praktikablen Lösungen gekommen. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich ausdrücklich alle am bisherigen Gesetzgebungsprozess Beteiligten: Bundesregierung, Bundesrat und wir Fachpolitiker aller Fraktionen.

Wenn man dieser Tage so viele Klagen über Blockaden in der Politik hört, so kann die Debatte über die 13. Novelle des Arzneimittelgesetzes als gutes Gegenbeispiel dienen: Die Bundesregierung hat einen guten Entwurf vorgelegt, von Seiten des Bundesrates kam eine sachkundige und zielführende Stellungnahme. Die darin enthaltenen Vorschläge und Ergänzungswünsche stießen zum allergrößten Teil auf Anerkennung, und jetzt ist erst einmal der Bundestag an der Reihe, um dem Gesetz den letzten Schliff zu geben. Es ist gut, dass beide Seiten, Bundesregierung und Länder, sehr weit aufeinander zugegangen sind. Dafür möchte ich schon jetzt von Herzen danken. Ich kann nicht verhehlen, dass ich mich etwas darüber gewundert habe, wie schnell man seitens des Bundesrates davon abgerückt ist, die Sieben-Tage-Frist für die systemisch wirkenden Antibiotika komplett streichen zu wollen, aber ich begrüße diesen Sinneswandel ausdrücklich.

Es wäre freilich verfrüht, zu vermelden, dass alle Probleme gelöst, alle offenen Fragen geklärt sind. Zunächst einmal sei hier von der noch zu errichtenden Sachverständigenkommission zu sprechen, die Leitlinien für die Anwendung von Antibiotika entwickeln und diese permanent nach dem neuesten Stand der tiermedizinischen Wissenschaft weiterentwickeln soll. Dieser Ansatz ist im Prinzip zweifelsohne zu begrüßen – dynamische Leitlinien sind in meinen Augen ein guter Ersatz für statische, nur in langwierigen Verfahren veränderbare Indikationenlisten.

Wir alle kennen den Verordnungsweg. Zwischen Erkenntnis und Verordnung könnten etliche Tiere, die man ohne weiteres hätte behandeln können, ein trauriges Ende gefunden haben.
Wie dieses Gremium mit dem sperrigen Namen Tierarzneimittelanwendungskommission am Ende aussehen wird, wie sich seine praktische Arbeit darstellen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Dem entsprechenden Verordnungsentwurf, der meiner Meinung nach vor der zweiten und dritten Lesung vorliegen muss, sehe ich mit großer Spannung entgegen. Ich gehe davon aus, dass die Seite der Praktiker bei der Zusammensetzung angemessen berücksichtigt wird. Die bisher veranschlagten Haushaltsmittel von 7 000 Euro halte ich jedoch – bei aller Ausgabendisziplin – für sehr knapp bemessen.

Ein Thema, das in der Diskussion lange Zeit eine große Rolle spielte, ist die Frage der Definition der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Diese findet sich im vorliegenden Entwurf ebenso wenig wieder wie in der Stellungnahme des Bundesrates, und das aus gutem Grund. Meiner Meinung nach kann das Arzneimittelgesetz diese Frage auch gar nicht regeln. Eine gesetzliche Regelung ist jedoch immer noch dringend und zwingend erforderlich.

Nach wie vor unbefriedigend ist, dass es an einer Unterscheidung zwischen Lebensmittel liefernden Tieren und reinen Gesellschafts- und Sporttieren mangelt. Eine klare Abgrenzung nach Gattungen ist nicht möglich. Ich verweise nur auf Kaninchen und Pferde. Für letztere gibt es in Deutschland den Equidenpass, der jedoch jenseits unserer Grenzen – bei der Schlachtung in Frankreich oder Belgien – keinerlei Bedeutung hat. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene im Sinne des internationalen Verbraucherschutzes für eine Kennzeichnungsverordnung einzusetzen.

Ein guter Teil des langen Weges hin zu praxistauglichen nationalen gesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Tierarzneimitteln liegt hinter uns, über das weitere Vorgehen wird im Ausschuss zu beraten sein. Ich persönlich stehe dem Gedanken einer Länderanhörung aufgeschlossen gegenüber, um den bisher so gedeihlichen und konstruktiven Dialog bis zum Schluss aufrechtzuerhalten. In jedem Falle bin ich sicher, dass wir schon bald dem eingangs gesagten „was lange währt“ seinen wohlverdienten Schlussteil anfügen.

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