„Ein Mehr an Sicherheit für Verbraucher und Landwirte“
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
166. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 17. März 2005
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin heute richtig froh, dass das Fass, die dreizehnte Novelle, endlich zugemacht wird und wir einen gewissen Erfolg verbuchen können, wenn auch letztlich nicht alle Wünsche der Beteiligten in Erfüllung gegangen sind. Ich will noch einmal darauf hinweisen, warum es erst zur elften und anschließend zur dreizehnten Novelle gekommen ist.
(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Demnächst zur vierzehnten!)
Die Ausgangssituation war der Fechter-Skandal in Bayern, der das Vertrauen der Verbraucher in tierische Lebensmittel in Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg – bis nach Österreich – schwer erschüttert hat. Die damalige Gesundheitsministerin in Bayern, Frau Stamm, hat monatelang, vielleicht sogar ein ganzes Jahr lang – nach den Auskünften des Kollegen Pschorn weiß man das nicht so genau – Hinweise auf diesen Missbrauch in der Schublade liegen gelassen und ist dem nicht nachgegangen, was letztendlich zu ihrem Rücktritt geführt hat. Die Reaktion erfolgte nach dem Motto: Da läuft der Schuldige; da wird ein Gesetz gemacht. Mit der elften AMG-Novelle hat man nach meiner Einschätzung überreagiert.
(Beifall des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])
Das war der Ausgangspunkt. Dafür ist der Bundesrat mit einem Votum von 16 : 0 verantwortlich, mit Sicherheit nicht die Bundesregierung. Das wissen auch Sie.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Selbstverständlich!)
Das Problem, das wir heute bei der Umsetzung und Anwendung der dreizehnten Novelle haben, ergibt sich sicherlich nicht nur aufgrund des Inhalts dieses Gesetzes und der Vorgabe der Siebentagefrist. Die Gestaltungsmöglichkeiten, Gestaltungsmöglichkeiten, die man zwischenzeitlich gefunden hat – darunter muss man auch die Anwendungshinweise fassen, die sich im Rahmen der Anwendung der elften Novelle durch entsprechende Interpretation aus dem Umfeld der LAGV ergeben haben –, haben dazu geführt, dass es offensichtlich nun doch möglich ist, mit sieben Tagen zurecht zu kommen, ohne den Verbraucherschutz, die Sicherheit und die Rückstandsfreiheit tierischer Lebensmittel infrage zu stellen.
Das Problem, das wir weiterhin auf der Länderebene haben werden – das wissen auch Sie, Herr Kollege Goldmann –, betrifft die Überwachung.
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)
Wenn man Regelungen flexibler gestalten will, muss man in der Lage sein, diese Vorgaben zu überprüfen und zu kontrollieren. Dazu ist die Länderebene offensichtlich nur begrenzt in der Lage. Die Beamten haben mit allergrößten Befürchtungen auf die Behandlungspläne reagiert.
Sie hatten die Befürchtung, dass das gesamte Veterinäramt unter Umständen eine Extraabteilung anmieten muss, um die Überwachungspläne unterbringen und kontrollieren zu können. Am Anfang war auch ich ein Anhänger des Behandlungsplans. Aber die Aussage, die in dem Behandlungsplan getroffen werden soll, ist nicht viel weit reichender als das, was wir in dem normalen Anwendungs- und Abgabebeleg auch haben.
Ein alternativer Lösungsansatz war die Indikationenliste, die nun Gott sei Dank vom Tisch ist. Ich halte auch sie für nicht anwendungsfähig. Vor diesem Hintergrund ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass es vielleicht doch besser ist, die Siebentagefrist beizubehalten. Ob das bei der fünfzehnten Novelle auch so sein wird – das Arzneimittelgesetz wird häufiger novelliert; die vierzehnte Novelle ist schon in Bearbeitung, wenn auch aus anderen Gründen –, lasse ich einmal dahingestellt.
Eine Sache ist natürlich auch klar: Das, was damals von Bayern initiiert wurde und Bundesratsbeschluss war – das ist hier schon angesprochen worden –, ist grundsätzlich richtig.
(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Das war gut!)
Nur, das AMG ist nicht die Rechtsgrundlage, mit der man das juristisch umsetzen kann. Das steht außer Frage, auch wenn man die höchstrichterlichen Rechtsprechungen in anderen Bereichen betrachtet. Es liegt nicht in unserer Kompetenz, diesen Bereich hier im Bundestag zu regeln. Denn Art. 74 des Grundgesetzes über die konkurrierende Gesetzgebung bietet dafür keine Rechtsgrundlage. Wir haben ausschließlich den Verkehr mit Arzneimitteln zu regeln, nicht die Gestaltung unter Umständen privater Vertragsverhältnisse, wie es im Rahmen der Bestandsbetreuung üblich ist.
Daher appelliere ich an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, welche Rechtsgrundlage wir gemeinsam mit den Ländern finden können! Die Rechtsgrundlage, für die dringend nötige Regelung dieses Bereichs kann das AMG zwangsläufig nicht sein. Ich sehe eine vernünftige Perspektive, dieses Vorhaben im Konsens mit den Ländern anzugehen. Denn zu dem Gesetzentwurf, der von Bayern eingebracht worden ist, hat die Bundesregierung gesagt, dass sie das grundsätzliche Ansinnen positiv bewertet. Vor diesem Hintergrund halte ich es für vernünftig, dieses noch einmal anzugehen. Wenn es uns im Interesse auch anderer Aufgaben, die wir haben, gelingt, das umzusetzen, dann bedeutet das eine entscheidende Verbesserung der Qualität von tierischen Lebensmitteln, weil wir den Gesundheitsstatus verbessern und auch die Anwendung von Arzneimitteln in den Konzepten der integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung weiter minimieren können.
Das ist unbestritten. Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken! Dann können wir der dreizehnten Novelle mit ihren positiven Auswirkungen und ihren Erleichterungen ein Mehr an Sicherheit für die Verbraucher und die Landwirte und ein neues Instrumentarium, mit dem wir dieses regeln, hinzufügen.
Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
|