20 Jahre Kinderrechtskonvention:
Kinderrechte in Deutschland sind noch nicht
überall verwirklicht
BERLIN. Am 20. November wird weltweit das 20-jährige Jubiläum
der UN-Kinderrechtskonvention begangen. Die Konvention sichert Kindern und
Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur
Beteiligung zu.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete
Dr. Wilhelm Priesmeier erklärt: „In Deutschland gibt es aber nicht nur Grund
zum Feiern, denn Kinderrechte sind nicht überall verwirklicht. Die Kinderrechtskonvention
gilt hierzulande nur eingeschränkt, da die damalige schwarz-gelbe Koalition
1992 eine Vorbehaltserklärung abgegeben hat. Diese betrifft die Rechte von
Flüchtlingskindern. Die SPD fordert seit Langem, dass Kinderrechte in
Deutschland endlich vorbehaltlos umgesetzt werden.“
Priesmeier
sieht weiteren Handlungsbedarf für die Rechte von Kindern mit Behinderung.
Während in vergleichbaren Ländern 90 Prozent aller Kinder gemeinsam
unterrichtet werden, besuchen in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Priesmeier
fordert: „Kinder mit Behinderung dürfen nicht länger in Kitas und Schulen
ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr Einrichtungen auch in unserer
Region, die integrativ arbeiten, aber es bleibt noch viel zu tun.“
Priesmeier
setzt sich daher dafür ein, dass Kinderrechte bekannter gemacht werden. „Denn
nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Es ist mehr
Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen notwendig. Kinder und Jugendliche müssen
auch regelmäßig beteiligt werden.“
Im Bundestag macht sich Priesmeier
dafür stark, dass Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden. „Eine
solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur
Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen
sorgt.“
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