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Freitag, 18. Mai 2012
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Verbraucherinformationsgesetz (ViG) zum Schutz der Verbraucher vor Acrylamid nutzen

BERLIN, 03.12.2008 - Die Untersuchungsergebnisse über die Höhe der Acrylamidbelastungen in Lebensmitteln wie zum Beispiel Weihnachtsgebäck müssen mit Nennung von Hersteller- und Produktnamen sofort veröffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schützen können. Die zuständigen Länderbehörden müssen endlich tätig werden und das Verbraucherinformationsgesetz im Interesse der Verbraucher nutzen. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebäck verzehrt und das Problem "gegessen" ist.
Das Verbraucherinformationsgesetz sieht die Information der Verbraucher über die Belastungen mit Acrylamid ausdrücklich vor. So wurde im Gesetzgebungsverfahren folgende Protokollnotiz in die Beschlussempfehlungen des Verbraucherschutzausschusses aufgenommen:

"Zur Klarstellung weisen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD darauf hin, dass unter § 40 Absatz 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit Erzeugnissen, von denen "eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht in gebotener Zeit behoben werden kann" auch Erzeugnisse mit Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Acrylamid erfasst sind." (Bundestagsdrucksache 16/2011)

In der amtlichen Begründung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird zudem deutlich, dass der Gesetzgeber Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung über Acrylamid veröffentlicht sehen wollte. Deshalb muss dies auch schnellstmöglich praktisch umgesetzt werden.

Nur durch die Veröffentlichung werden Verbraucher auch über belastete Lebensmittel informiert, deren Hersteller nicht am derzeit freiwilligen Acrylamid-Minimierungskonzept teilnehmen. Die Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes muss dazu genutzt werden, den Anreiz zur Minimierung des Acrylamidgehaltes für alle Hersteller zu verstärken - zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
 
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