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Schächten: Religionsfreiheit und Tierschutz nicht gegeneinander abwägen!
Dr. Wilhelm Priesmeier führt Gespräch zum Thema „Betäubungsloses Schlachten“
17.10.2007. „Tierschutz auf der einen Seite und Religionsfreiheit auf der anderen Seite sind als Verfassungsgüter zu respektieren und dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.“ Das haben Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) und Dr. Peter Jahr (CDU) – beide Tierschutzbeauftragte ihrer Bundestagsfraktionen – im Anschluss an einen Runden Tisch zum Thema betäubungsloses Schlachten festgestellt.
Um einen offenen Dialog zu führen und damit zur Versachlichung der zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen beizutragen, waren Vertreter der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften sowie Tierschutzexperten zu Gast bei den Bundestagsabgeordneten. Im Rahmen des informellen Gespräches machten die Vertreter der Glaubensgemeinschaften ihre unterschiedlichen Vorstellungen zum Thema deutlich.
Nach dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, den der Bundesrat dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt hat, soll das Schächten von Tieren nur mit Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht zum einen vor, dass der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Vorschriften seiner Religionsgemeinschaft das Schächten von Tieren zwingend voraussetzen. Zum anderen soll der Antragsteller nachweisen, dass dem Tier durch das Schächten keine zusätzlichen Schmerzen gegenüber dem Schlachten mit Betäubung entstehen.
Die Tierschutzbeauftragten wollen die Erkenntnisse aus dem Gespräch in die weiteren Beratungen zum Gesetz einbringen. Dr. Priesmeier und Dr. Jahr unterstreichen, dass es nun darum geht, den rechtlichen Gestaltungsrahmen soweit auszuschöpfen, dass sowohl der Tierschutz wie auch die Religionsfreiheit ausreichende Berücksichtigung finden.
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