Danach können private Investoren künftig bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen, wenn sie mit Biogasanlagen nicht nur Strom erzeugen, sondern auch die anfallende Prozesswärme nutzen. Kommunen erhalten sogar Zuschüsse bis zu 45 Prozent der Kosten. Sind die Projekte in ein ländliches Entwicklungskonzept eingebunden, kann der Fördersatz noch einmal um zehn Prozentpunkte erhöht werden.
Dr. Priesmeier verweist darauf, dass sich vor allem die Agrarexperten der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten für die neuen Fördersätze eingesetzt haben. „Wir haben konsequent verhandelt und dafür gesorgt, dass auch die entsprechenden Mittel im Haushalt eingestellt werden“, sagt Dr. Priesmeier.
Er ist davon überzeugt, dass die Förderung von Nahwärmenetzen zu einer effizienteren Energienutzung, zur Erschließung neuer Einkommensmöglichkeiten und damit zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt.
Wichtige Impulse für die ländlichen Gebiete verspricht sich Dr. Priesmeier auch von der ebenfalls beschlossenen Unterstützung für den Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Der Bund stellt dafür jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung, die von den Ländern kofinanziert werden. „Auch Menschen in dünner besiedelten Gegenden wollen und müssen Zugang zum Internet haben. Wir haben damit die Grundlage gelegt, dass sich dies zukünftig schneller einrichten lässt“, sagt Dr. Priesmeier
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