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Freitag, 18. Mai 2012
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Leitlinien allein reichen nicht aus!

09.11.2006. In Deutschland gibt es mehr als 300 Zirkusunternehmen, die meisten von ihnen halten Wildtiere. Nicht in allen Betrieben werden diese artgerecht gehalten. Doch bislang gibt es keine gesetzliche Regelung der Wildtierhaltung in Zirkussen. Entsprechende Leitlinien des Landwirtschaftsministeriums liegen vor, sind aber nicht bindend. In dieser Woche führte der Agrarausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zum Thema durch.
Im Anschluss an die Sitzung erklärte der Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier: „In vielen, vor allem kleineren Zirkussen herrschen gravierende Missstände in der Tierhaltung. Darüber dürfen Bekenntnisse zu einer langen kulturhistorischen Tradition oder sentimentales Gerede von ‚Leuchten in Kinderaugen’ nicht hinwegtäuschen.
Selbst die bereits heute durch das geltende Tierschutzgesetz vorgegebenen Standards werden vielfach nicht eingehalten“, erklärte Dr. Priesmeier, „allein für den Zeitraum von August 2000 bis Ende 2003 sind mehr als 1000 Beanstandungen bekannt geworden.“ Die Dunkelziffer dürfte nach Dr. Priesmeiers Ansicht um ein vielfaches höher sein: „wir haben schon unter den jetzigen gesetzlichen Bedingungen ein schwerwiegendes Kontroll- und Vollzugsdefizit.“Den Grund hierfür sieht der Tierarzt und Politiker aus Dassel-Markoldendorf (Niedersachsen) in einer strukturellen Überforderung der zuständigen Behörden in den Kreisen und Kommunen: Vielfach erführen die Behörden vor Ort mehr oder weniger zufällig, dass ein Wanderzirkus in ihrem Verantwortungsbereich gastiert. Der gesetzlichen Anmeldepflicht kämen viele Zirkusunternehmer nicht nach. Auch führten bei weitem nicht alle Zirkusse die vorgeschriebenen Bestandsbücher, anhand derer Kontrollen anderer Behörden und die tierärztliche Betreuung der Tiere nachvollzogen werden können.Auch in finanzieller Hinsicht sind die Städte und Landkreise überfordert: Als Notfallmaßnahme bei tierschutzrelevanten Beanstandungen kommt häufig nur die Beschlagnahme der Tiere in Betracht. Es kostete beispielsweise die Stadt Worms einmal 46.000 Euro, einen Tierbestand sicherzustellen.„Versuchen Sie als Kreisveterinär einmal, über solche Summen mit Kreispolitikern zu reden, die gerade darüber gestritten haben, in welcher Schule noch neue Fenster eingebaut werden können, ohne den Haushalt zu überziehen“, kommentierte Dr. Priesmeier sarkastisch. Hier stehen nach seiner Ansicht die Länder in der Pflicht: „Es müssen ausreichende Unterbringungskapazitäten geschaffen werden, damit die kommunalen Behörden ohne übermäßigen Haushaltsdruck im Sinne des Tierschutzes entscheiden und handeln können.

Für die Bundesebene forderte Dr. Priesmeier, dass dem Tierleid unter der Zirkuskuppel rasch abgeholfen wird: „Wir brauchen umgehend eine umfassende Verordnung zur Wildtierhaltung in Zirkussen.“ Als Kernstück einer solchen Verordnung nannte er eine Positivliste jener Tierarten, die überhaupt in Zirkussen gehalten werden dürfen, verbunden mit einem Nachsetzverbot. „Es ist in meinen Augen beispielsweise völlig unmöglich, Elefanten und verschiedene andere Wildtierarten artgerecht in einem Wanderzirkus zu halten.“ Zudem müssten Verstöße gegen Haltungsbestimmungen mit hohen Bußgeldern belegt werden. Auch sei die Schaffung eines Zentralregisters aller Wildtiere haltenden Zirkusse in Deutschland dringend geboten. Die Zulassung von Zirkussen können nur dann erteilt werden, wenn nachgewiesen werde, dass die Tiere regelmäßig fachtierärztlich betreut werden.

 
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