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Freitag, 18. Mai 2012
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Mehr Sicherheit für Ehrenamtliche

18.11.2004. Der Bundestag hat neue Bedingungen geschaffen, um ehrenamtlich Engagierte besser bei ihrem Einsatz abzusichern. Zukünftig wird der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Vielzahl bürgerschaftlich engagierter Menschen ausgedehnt.

„Über zwei Millionen ehrenamtlich Tätige können von der Neuregelung profitieren. Egal ob sie sich in Vereinen, Kommunen, Kirchen oder Gewerkschaften engagieren - diese Menschen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Daher sollen sie gegen Unfallrisiken abgesichert werden“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Wilhelm Priesmeier zu dem neuen Gesetz.
Konkret heißt das: Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Spielplatz in ihrer Gemeinde sanieren oder im Schwimmbad Aufsicht führen, können Sie künftig unfallversichert werden. Ebenso werden im Sportverein ab 2005 nicht mehr nur die Übungsleiter, sondern auch der Vereinsvorsitzende und der gewählte Sportwart in den Genuss der Unfallversicherung kommen. Zudem wird nun ermöglicht, dass ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, in einer privatrechtlichen Organisation, die im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen aktiv sind, für rund 2,50 Euro unfallversicherungsrechtlichen Schutz bekommen können. Dies gilt auch für gewählte Ehrenamtskräfte in gemeinnützigen Organisationen.
„Mit diesem Gesetz setzen wir eine Forderung der Enquete-Kommission ‚Bürgerschaftliches Engagement’ um. Davon werden auch viele Menschen in Südniedersachsen profitieren,“ freut sich Dr. Priesmeier.
Durch die Einbeziehung in die Unfallversicherung wird den ehrenamtlich Engagierten ein umfassendes Leistungsspektrum zugänglich gemacht. Es reicht von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen. Damit besteht ein umfassender Schutz gegen Unfallrisiken, den kein anderes gesetzliches oder privates Versicherungssystem in diesem Umfang und dieser Qualität bietet.
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