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Dienstag, 07. Februar 2012
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Betäubungsloses Schlachten PDF Drucken

Ein wichtiges Ziel sozialdemokratischer Tierschutzpolitik ist die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zum betäubungslosen Schlachten: Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals zu dieser Frage geurteilt, seit der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit das Tierschutzgesetz ein geeignetes Mittel sein kann, um die Zahl der betäubungslosen Schlachtvorgänge auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Die Politik muss den Diskussionsprozess moderierend begleiten. Wir müssen den Dialog zu den Religionsgemeinschaften suchen, um Lösungsansätze zu diskutieren und die Akzeptanz für Schlachtungen mit der reversiblen Kurzzeitbetäubung zu erhöhen.